Arbeitnehmererfinderrecht

Das Gesetzt über Arbeitnehmererfindungen - oder kurz Arbeitnehmererfindergesetz - regelt zum Einen den Übergang der Rechte an einer Erfindung von dem Erfinder bzw. den Erfindern (Arbeitnehmer) auf das Unternehmen (Arbeitgeber), damit dieses ein Patent- oder Gebrauchsmuster anmelden kann. Zudem regelt das Gesetz und die hierzu ergangenen Richtlinien, welche Vergütung der Arbeitnehmer-Erfinder hierfür im Gegenzug bei Nutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber erhält. 

 

Bei kleineren und mittelständischen Betrieben sind diese zwingenden gesetzlichen Vorschriften häufig unbekannt, weshalb es vor allem dort nicht selten zu irreparablen Fehlern mit weitreichenden finanziellen Folgen kommt.