Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster bietet – in gleicher Weise wie ein Patent – einen Schutz für sämtliche Arten von technischen und naturwissenschaftlichen Erfindungen. Arbeits- oder Herstellungsverfahren sind jedoch im Gegensatz zu einem Patent vom Gebrauchsmusterschutz ausgenommen. Der wesentliche Vorteil von Gebrauchsmustern ist darin zu sehen, dass kurzfristig, ohne materiellrechtliches Prüfungsverfahren, ein Schutzrecht erhalten werden kann. Aufgrund der für Gebrauchsmuster geltenden Neuheitsschonfrist ist es im Gegensatz zu Patenten möglich, auch nach Bekanntwerden der Erfindung noch Schutz für diese zu beantragen.